Gesetze / Düngeverordnung

DüV

§ 11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen

Stand: 10.06.2019

Bund

Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit Geräten nach Anlage 8 ist verboten.

§ 10 § 12